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   LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12   

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https://dejure.org/2013,51311
LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12 (https://dejure.org/2013,51311)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12 (https://dejure.org/2013,51311)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 7 TaBV 16/12 (https://dejure.org/2013,51311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Unwirksame Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit - Tarifvorrang - Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Hamburg, 10.07.2012 - 25 BV 8/12
    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2012 - 25 BV 8/12 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 10. Juli 2012 - 25 BV 8/12 - hat das Arbeitsgericht Hamburg festgestellt, dass die Regelungen in Ziffer VII. Nr. 2 und 3 der Betriebsvereinbarung über die Dienstpläne für die Mitarbeiter der Gruppe A und B vom 30.11.2006 unwirksam sind.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg 25 BV 8/12 vom 10.7.2012 abzuändern und die Anträge insgesamt zurückzuweisen.

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2012 - 25 BV 8/12 - ist gemäß § 87 Abs. 1 und 2 ArbGG statthaft.

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
    Soweit das BAG in seiner Entscheidung vom 18.2.2003 (Az. 1 ABR 17/02, AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung") die Antragsbefugnis des Betriebsrates verneint hat - worauf die Beteiligte zu 2) erstinstanzlich hingewiesen hat - weist der dort entschiedene Fall maßgebliche Unterschiede im Vergleich zum hier streitgegenständlichen auf.

    Ein Betriebsrat kann im Hinblick auf seine Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch die gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Regelungen in Betriebsvereinbarungen verlangen, die er zuvor selbst mitgetragen hat (BAG, 18.2.2003, 1 ABR 17/02, AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
    Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").

    Dass durch eine Auseinandersetzung über die Reichweite einer Betriebsvereinbarung auch individualrechtliche Rechtspositionen von Arbeitnehmern betroffen sein können, ist unschädlich (BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").

  • BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
    Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").

    Da zwischen den Beteiligten Streit über die Rechtswirksamkeit der vom Betriebsrat angegriffenen Regelungen der BV-Dienstpläne und damit über die Reichweite der Durchführungspflichten der Arbeitgeberin besteht, hat der Betriebsrat das erforderliche besondere Feststellungsinteresse (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung").

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
    Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").

    Dass durch eine Auseinandersetzung über die Reichweite einer Betriebsvereinbarung auch individualrechtliche Rechtspositionen von Arbeitnehmern betroffen sein können, ist unschädlich (BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
    Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").

    Da zwischen den Beteiligten Streit über die Rechtswirksamkeit der vom Betriebsrat angegriffenen Regelungen der BV-Dienstpläne und damit über die Reichweite der Durchführungspflichten der Arbeitgeberin besteht, hat der Betriebsrat das erforderliche besondere Feststellungsinteresse (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung").

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 488/11

    Jahressonderzahlung - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG, Urteil vom 1. Juli 2012 - 10 AZR 488/11 - zitiert nach juris, m.w.N.).
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