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LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 133 BGB, § 157 BGB
Unwirksame Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit - Tarifvorrang - Auslegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 10.07.2012 - 25 BV 8/12
- ArbG Hamburg, 10.07.2013 - 25 BV 8/12
- LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
- BAG, 10.02.2014 - 1 ABR 72/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- ArbG Hamburg, 10.07.2012 - 25 BV 8/12
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2012 - 25 BV 8/12 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 10. Juli 2012 - 25 BV 8/12 - hat das Arbeitsgericht Hamburg festgestellt, dass die Regelungen in Ziffer VII. Nr. 2 und 3 der Betriebsvereinbarung über die Dienstpläne für die Mitarbeiter der Gruppe A und B vom 30.11.2006 unwirksam sind.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg 25 BV 8/12 vom 10.7.2012 abzuändern und die Anträge insgesamt zurückzuweisen.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2012 - 25 BV 8/12 - ist gemäß § 87 Abs. 1 und 2 ArbGG statthaft.
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
Soweit das BAG in seiner Entscheidung vom 18.2.2003 (Az. 1 ABR 17/02, AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung") die Antragsbefugnis des Betriebsrates verneint hat - worauf die Beteiligte zu 2) erstinstanzlich hingewiesen hat - weist der dort entschiedene Fall maßgebliche Unterschiede im Vergleich zum hier streitgegenständlichen auf.Ein Betriebsrat kann im Hinblick auf seine Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch die gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Regelungen in Betriebsvereinbarungen verlangen, die er zuvor selbst mitgetragen hat (BAG, 18.2.2003, 1 ABR 17/02, AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").
- BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").Dass durch eine Auseinandersetzung über die Reichweite einer Betriebsvereinbarung auch individualrechtliche Rechtspositionen von Arbeitnehmern betroffen sein können, ist unschädlich (BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").
- BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").Da zwischen den Beteiligten Streit über die Rechtswirksamkeit der vom Betriebsrat angegriffenen Regelungen der BV-Dienstpläne und damit über die Reichweite der Durchführungspflichten der Arbeitgeberin besteht, hat der Betriebsrat das erforderliche besondere Feststellungsinteresse (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung").
- BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86
Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").Dass durch eine Auseinandersetzung über die Reichweite einer Betriebsvereinbarung auch individualrechtliche Rechtspositionen von Arbeitnehmern betroffen sein können, ist unschädlich (BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").
- BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist daher auch antragsbefugt (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung"; BAG, 18.1.2005, 3 ABR 21/04, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 "Betriebsvereinbarung").Da zwischen den Beteiligten Streit über die Rechtswirksamkeit der vom Betriebsrat angegriffenen Regelungen der BV-Dienstpläne und damit über die Reichweite der Durchführungspflichten der Arbeitgeberin besteht, hat der Betriebsrat das erforderliche besondere Feststellungsinteresse (vgl. BAG, 21.8.2011, 3 ABR 44/00, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG "Betriebsvereinbarung").
- BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 488/11
Jahressonderzahlung - Arbeitgeberwechsel
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2013 - 7 TaBV 16/12
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG, Urteil vom 1. Juli 2012 - 10 AZR 488/11 - zitiert nach juris, m.w.N.).